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Es gibt keine Freiheit ohne gegenseitiges Verständnis.

Albert Camus, französischer Schriftsteller und Philosoph

Der Weg zum Führerschein

nothelferkurs

Nothilfekurs – obligatorisch – 6 Jahre gültig

Der erste Schritt zum Führerausweis kann früh gemacht werden, indem man den Nothilfekurs absolviert. Dieser ist obligatorisch, wenn man Auto oder Motorrad fahren will. Der Nothilfeausweis ist 6 Jahre lang gültig.  Im Kurs lernt man, Notsituationen richtig einzuschätzen, erste Hilfe zu leisten und wie man mit Sofortmassnahmen Leben retten kann. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Oberwalliser Samariterverbandes: www.samariter-osv.ch.

lernfahrgesuch

Strassenverkehrsamt – Lernfahrgesuch – Passfoto – Sehtest – 2 Jahre gültig

Auf der Website des Kantons Wallis oder am Schalter des Strassenverkehrsamts kann das Formular Lernfahrgesuch bezogen werden. Auf das Formular wird ein farbiges Passfoto geklebt und die aufgeführten Fragen sind zu beantworten. Der geforderte Sehtest muss von einem Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig. Das Formular muss persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeigebracht werden (Identifikationsnachweis). Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag kann das Gesuch beim Strassenverkehrsamt eingereicht werden.

theoriepruefung

Login – online anmelden  – Kurs Basistheorie – Theorieprüfung – 2 Jahre gültig – Lernfahrausweis

Beim Einreichen des Lernfahrgesuches erhalten Sie automatisch ein Login, damit Sie sich auf der Website des Kantons Wallis online für die Theorieprüfung anmelden können. Hier sparen Sie Zeit, indem Sie den Basistheoriekurs  besuchen, wo Sie die Inhalte nicht nur kennenlernen, sondern auch verstehen lernen. Frühzeitiges und intensives Theorielernen lohnt sich. Den Lernfahrausweis erhält man nach bestandener Theorieprüfung, aber nicht vor 18. Geburtstag. Die bestandene Theorieprüfung ist 2 Jahre gültig.

lernfahrausweis

Lernfahrausweis – 2 Jahre gültig – praktischer Fahrunterricht – private Lernfahrten – Vorsicht!

Auch der Lernfahrausweis ist auf 2 Jahre beschränkt gültig. Grundsätzlich werden die Fleissigen belohnt, weil sie Zeit gewinnen und Kosten sparen. Zum Beispiel durch private Lernfahrten. Diese sind erlaubt, wenn die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt ist und seit 3 Jahren den Führerausweis der Kat. B besitzt. Bitte bedenken Sie, dass eine private Begleitperson nicht die nötigen Vorkenntnisse besitzt und ein Privatfahrzeug nicht über die technische Ausrüstung verfügt, um kritische Situationen rechtzeitig und sicher zu entschärfen. Dadurch sind diese privaten Lernfahrten mit der nötigen Vorsicht zu tätigen und nur geeignet, um das im praktischen Fahrunterricht gelernte korrekte Fahren zu vertiefen.

verkehrskunde

Unterricht Verkehrskunde – obligatorisch – 2 Jahre gültig – Fahrunterricht – Führerprüfung

Begleitend zum Fahrunterricht muss ein sogenannter Verkehrskundeunterricht von 8 Lektionen absolviert werden. Diese Lektionen werden auf 4 Abende aufgeteilt und der Kurs ist 2 Jahre gültig. Beim Fahrunterricht werden Ihnen die wichtigsten Kenntnisse beigebracht, damit Sie weder sich selber, noch die anderen Strassenteilnehmer zu gefährden.  Tipp: Lernen Sie die Verkehrsregeln vor der ersten Fahrstunde, sonst muss während den Fahrstunden nachgebessert werden.Die Fahrausbildung dauert unterschiedlich lange. Ist die Prüfungsreife absehbar, erfolgt in gegenseitiger Absprache die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung. Die Anmeldung erfolgt nur mit einer gültigen Bescheinigung, dass der Verkehrskundeunterricht besucht wurde.

fuehrerausweis

befristeter Führerausweis – 3 Jahre gültig – Weiterbildung – Frist 3 Jahre – 2 x 1 Kurstag – Führerausweis

Nach der bestandenen Führerprüfung wird einem ein sogenannter befristeter Führerausweis ausgehändigt. Dieser hat ein Verfallsdatum und endet nach 3 Jahren. Der Führerausweis auf Probe verpflichtet zur Absolvierung von 2 Weiterbildungskursen innert dreier Jahre. Die sogenannten WAB-Kurse sind ein Teil der Zweiphasenausbildung und sollen dazu dienen, die Zahl der Verkehrsunfälle der gefährdeten Altersgruppen (18-24 jährige) zu reduzieren. Es ist zu beachten, dass es für das Absolivieren der 2 Kurstage sehr lange Wartezeiten geben kann und es ist empfehlenswert, dass diese Kurse sobald wie möglich besucht werden, um den unbefristeten Führerausweis zur rechten Zeit mit der Kursbescheinigung beantragen zu können. Sobald die 3 Jahre vorbei sind und alle obligatorischen Angelegenheiten erledigt wurden, hat das lange Warten ein Ende und Sie erhalten den unbefristeten Führerausweis.